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Seit Dezember 2005 ist
die Behindertensportgemeinschaft Bochum Südwest e.V. als
Leistungserbringer für den
Rehabilitationssport in dem Bereich „Rehasport für
den Stütz- und
Bewegungsapparat“ zertifziert.
Diese
Zertifizierung garantiert, dass unser Sportangebot die
Qualitätsstandards
gemäss der Rahmenvereinbarung über den
Rehabilitationssport und das
Funktionstraining auf der Grundlage von § 44 SGB IX
garantiert. Sie wird
jeweils befristet auf zwei Jahre durch den BRSNW und den Landesportbund
NRW
erteilt. Dies
bedeutet im Einzelnen, dass an unseren Trainingsabenden nicht nur
Vereinsmitglieder teilnehmen können, sondern auch
Nichtmitglieder, die aufgrund
Ihres Gesundheitszustandes oder z.B. als Nachsorge bei bestimmten
Operationen
durch den behandelnden Haus- oder Facharzt zeitlich begrenzten
Rehabilitationsport verschrieben bekommen haben.
Der
behandelnde Arzt stellt die Verordnung über 50
Übungseinheiten aus, welche in den
nächsten achtzehn Monaten wahrgenommen werden müssen. Er hält
gegebenenfalls fest, ob der Patient besondere Einschränkungen
hat, d.h.
eventuell bestimmte Übungen nicht machen darf. Wenn die
zuständige Krankenkasse
die Verordnung genehmigt hat, kann der Patient sich dann direkt an
unsere
Übungsleiterin wenden, um alles weitere zu regeln. Die
ärztliche Verordnung ist
zum ersten Übungsabend mitzubringen und die Teilnahme wird in
einer
wöchentlichen Anwesenheitsliste festgehalten. Beides ist
für die spätere
Abrechnung mit den einzelnen Krankenkassen notwendig.
Für
den Rat in medizinischen Fragen steht uns auch unser Vereinsarzt Dr.
Bick, aus der Praxis Reckermann & Bick in Bochum-Linden zur
Verfügung.
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